Neues Archiv des Criminalrechts, Volume 14

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Hemmerde und Schwetschke, 1834
 

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Fréquemment cités

Page 299 - aus der Natur und Geschichte der Erde und ihrer Bewohner. Zum Gebrauch beim Unterricht in Schulen und Familien vorzüglich ' ...,«, für Hauslehrer auf dem Lande, so wie zum Selbstunterricht. Von Dr. Ludwig Gottfried Blanc, Domprediger und Proftssoi zu Hall«.
Page 573 - Verbrechens ohne andere glaubwürdige Veranlassung entflohen ist oder sich verborgen gehalten hat. 10) Wenn er Spuren des Verbrechens entfernt, unterdrückt oder vertilgt...
Page 575 - Wenn derselbe wegen eines früheren auf ähnlicher Triebfeder beruhenden Verbrechens , oder einer solchen schweren Polizeiübertretung, entweder schon früher von der Behörde in Untersuchung gezogen, und durch das darüber erfolgte Urtheil nicht für schuldlos erklärt worden ist...
Page 574 - Anzeigungen : 1) Wenn der Beschuldigte, nachdem das Verbrechen begangen worden ist, einen sein Vermögen offenbar übersteigenden Aufwand gemacht hat. 2) Wenn er Sachen, die den...
Page 574 - ... und deren Werth oder Beschaffenheit seinen Verhältnissen nicht angemessen ist, heimlich oder auf verdächtige Weise, oder weit unter dem wahren Werthe veräußert oder zu veräußern gesucht hat; oder wenn die bei dem Beschuldigten vorgefundenen oder von ihm ausgegebenen Geld- oder Münzsorten in der Menge und Beschaffenheit mit denjenigen, welche der Gegenstand des Verbrechens waren, so auffallend übereinstimmen, daß sie mit Wahrscheinlichkeit für eben dieselben gehalten werden können.
Page 263 - ige kann in seiner lichten Zwischenzelt durch eine unbedeutende Beleidigung aufgereizt werden , die er im psychisch gesunden Zustande vielleicht gar nicht als eine solche erkannt hätte; er wird zu einer gesetzwidrigen Handlung, zu einem Morde an dem Beleidiger mit...
Page 254 - Zwischenzeiten sind periodisch oder erratisch, kurzer oder länger, reiner oder weniger rein ; doch bleibt immer noch, auch in den reinsten Intervallen, eine Abweichung von dem Einklänge der Seelenkräfte zur Einheit der Vernunft übrig. Das Zusammenfassen des Organis« raus zur Individualität und das klare Bewufstsein der Persönlichkeit kehren am spätesten in die zerrissene Seele zurück.
Page 261 - Ist denn ein Mensch in den wirklich hellen Zwischenzeiten nicht im Besitze der Freiheit seines Willens, der Erkenntniß der Moralitiit seiner Handlungen? Wird er etwa noch durch den Wahn unwillkiihrlich und ohne seine Schuld zu gesetzwidrigen Handlungen fortgerissen? Wenn man dies behaupten wollte , würde man ja den Begriff der hellen Zwischen
Page 575 - Bestimmungen des h. 5. zum rechtlichen Beweise hinreichend, wenn aus der Untersuchung, unabhängig von den erwähnten Anzeigungen, mit Rücksicht auf den Ruf, die Verhältnisse, den Lebenswandel oder die Gemüthsbeschaffenheit des Beschuldigten, für ihn ein besonderer Beweggrund oder eine Geneigtheit desselben zur Verübung des Ihm angeschuldeten oder eines auf ähnlicher Triebfeder beruhenden Verbrechens klar hervorgeht, als zum Beispiele...
Page 572 - Ausführung Rath und Erkundigung eingeholt hat. 3) Wenn er die Absicht, das Verbrechen zu begehen, durch vorausgegangene Drohungen oder durch schriftliche oder mündliche Aeußerungen bestimmt "zu erkennen gegeben hat. 4) Wenn der Beschuldigte in Gestalt, Waffen, Kleidung oder...

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