Neues Archiv des Criminalrechts, Volume 5

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Hemmerde und Schwetschke, 1822
 

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Page 251 - Alles will jetzt den Menschen von innen, von außen ergründen, Wahrheit, wo rettest du dich hin vor der wütenden Jagd! Dich zu fangen, ziehen sie aus mit Netzen und Stangen, Aber mit Geistestritt schreitest du mitten hindurch.
Page 516 - Niemand darf seinem ordentlichen Richter entzogen, und anders, als in den durch das Gesetz bestimmten Fällen, und in den gesetzlichen Formen verhaftet und bestraft, noch länger als Einmal vier und zwanzig Stunden über die Ursache seiner Verhaftung in Ungewißheit gelassen werden.
Page 514 - Ave-lall. 4. 246. Wagner 12. Grolman, FLA von, Wörterbuch der in Deutschland üblichen Spitzbuben - Sprachen , in zwei Bänden, die Gauner- und Zigeunersprache enthaltend. Erster Band, die teutsche Gauner-, Jenische- oder Kochemer- Sprache enthaltend , mit besonderer Rücksicht auf die ebräisch - teutsche Judensprache. Giessen. 1822.
Page 250 - Denn das Strafgesetz ist gegeben zur Abschreckung; für den Fall, wo es unmöglich und undenkbar ist, daß es diesen Zweck erreiche, kann also auch das Strafgesetz nicht gegeben scyn.
Page 214 - Urtheile« , im zweyten vor Ende der Strafzeit, die Umstände sammt allen Acten dem Obergerichte vorlegen. Da...
Page 344 - Richte ^. erhaupt nicht mehr die Frage. Die Natur hat die Berechtigung für Beide, zu leben, zurückgenommen, und die Entscheidung fällt der physischen Stärke und Willkühr anheim.
Page 323 - Die peinliche Rechtspflege und der Geist der Regierung in England. Nach, dem Französischen des Cot tu frey bearbeitet von Dr.
Page 54 - Die Aufwiegelung oder Verabredung zu einem Aufruhr ist Meuterei, wenn der Aufruhr nicht wirklich ausgebrochen ist.
Page 59 - Wer in Feindes Land etwas, das er zur Bekleidung, Bedeckung, Nahrung oder Fütterung gebrauchen kann, unerlaubter Weise wegnimmt, soll mit den geplünderten Gegenständen vor die Wachparade geführt und mit strengem Arrest bis z Wochen bestraft werden (102.).
Page 346 - Na» tur zum Nutzen zu führen, mich begab, um dagegen ein alleiniges Recht an gewissen einzelnen Sachen zu erwerben, deren hinwiederum zu meinem Vortheil alle...

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